Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich................................................... Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, ohne dass wir jeweils verpflichtet sind, gesondert auf diesen Umstand hinzuweisen.

Lieferzeit .......................................................... Nach Vereinbarung. Sofern wir wegen großer Nachfrage nicht liefern können, teilen wir Ihnen unverzüglich die ungefähre Lieferfrist mit. Angegebene oder vorgeschriebene Liefertermine gelten nicht als Fixtermin. Die von uns genannten Liefertermine gelten unter der Voraussetzung der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Zum Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Überschreitung der Lieferfrist ist der Besteller erst dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns vom Auftrag ohne Fristsetzung und unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche zurückzutreten, soweit wir durch außerordentliche Umstände in der Lieferung und Leistung behindert werden. Eventuelle Schadensersatzansprüche sind beschränkt auf die Höhe des Kaufpreises und auf Schäden, die durch die Beschaffung einer Ersatzlieferung entstehen, weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Preise

Soweit keine abweichende Regelung getroffen wird, gelten unsere Listenpreise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlußes zuzüglich Nebenkosten wie Verpackung, Transport- und Versicherungskosten. Wir behalten uns vor, unsere Preise, die auf Material-, Lohnkosten und Energiekosten sowie Änderungen des Gesetzgebers (Mehrwertsteuer)  im Zeitpunkt der Abgabe unseres Angebotes beruhen, für den Fall, dass sich einzelne oder alle dieser Kostenfaktoren in der Zeit zwischen Vertragsabschluss einerseits und Lieferung und Leistung andererseits erhöhen, entsprechend der Auswirkungen der Änderung der vorgenannten Kostenfaktoren auf den Preis zu verändern.

Zahlungsbedingungen................................... Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig. Steuern, Zölle und Abgaben, die bei uns erhoben werden, hat der Besteller unverzüglich zu erstatten. Kommt der Besteller in Verzug sind wir berechtigt in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Beiden Vertragsparteien bleibt der konkrete Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens vorbehalten. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitsrede) zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Besteller fällig zu sehen. Im Übrigen erstreckt sich die Unsicherheitseinrede auf alle weiteren Lieferungen und Leistungen aus der Geschäftsverbindung  mit dem Besteller. Der Besteller ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Dies gilt auch für ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht, soweit ein Gegenanspruch nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Versand,Gefahrenübergang,Transportversicherung Der Versand erfolgt auf Kosten des Bestellers. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware geht auf den Besteller über, sobald die Produkte ihm oder der zur Ausführung der Lieferung bestimmten Person übergeben wurden, spätestens jedoch beim Verlassen unseres Hauses, und zwar auch dann, wenn wir die Auslieferung übernommen, wenn Teillieferungen erfolgen, oder wenn wir auch andere Leistungen übernommen haben. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben oder aufgrund eines Verhaltens des Bestellers, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Besteller, in dem wir ihm die Ware als versandfertig gemeldet haben.  Wir sind zum Abschluss einer Transportversicherung im handelsüblichen Umfang auf Kosten des Bestellers berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, sofern keine bestimmten Anweisungen des Bestellers vorliegen, die uns gegebenenfalls rechtzeitig vor dem Transport schriftlich erteilt werden müssen. Falls der Besteller nicht eine gegenteilige Anweisung erteilt hat, bestimmen wir das Transportmittel, den Transportweg und die Transportversicherung, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste oder billigste Möglichkeit gewählt wird. Bei Beschädigungen oder Verlust der Produkte auf dem Transport hat der Besteller beim Beförderer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.

Eigentumsvorbehalt............................................. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig entstehen, behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Besteller darf über Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum verweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schaden trägt der Besteller. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesonders bei Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen. 

Rückgaberecht.............................................. Falls die Ihnen übersandte Ware nicht Ihren Vorstellungen entspricht, wird diese nur in unverändertem Zustand innerhalb von 8 Tagen zurückgenommen. Gebrauchte Ware ist vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Des weiteren sind Einzelanfertigungen vom Rückgaberecht ausgeschlossen.

Mängelhaftung............................................... Der Besteller hat gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang und vor Verarbeitung, Einbau, Inbetriebnahme zu überprüfen. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen offensichtlicher Mängel sind uns innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Bei verspäteter Mängelanzeige sind darauf gestützte Gewährleistungsrechte ausgeschlossen. Die Gewährleistungsrechte  des Bestellers setzen außerdem voraus, dass er den kraft Gesetzes geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Verluste oder Beschädigungen sind vom Besteller beim Transporteur  zu reklamieren und vor Übernahme der Ware bescheinigen zu lassen ( Teilbestandsaufnahme durch Paketdienst, Post, Bahn, Spediteur). Zur Vornahme aller dem Lieferer notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit dem Lieferer, die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls ist der Lieferer von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises wird ansonsten ausgeschlossen. Für unsere Produkte übernehmen wir keine Haftung, da eine ordnungsgemäße Handhabung bzw. Betrieb derer nicht überprüft werden kann.

Allgemeine Haftungsgrenzen Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde. Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren Ansprüche, die dem Besteller gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, ein Jahr nach Ablieferung der Ware. In den Fällen der Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand.......... Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie evtl. Streitigkeiten ist der Wohnsitz des Bestellers. Ist der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so gilt Fürstenfeldbruck als vereinbarter Gerichtsstand. Diese Vereinbarung gilt auch, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Vertragsänderungen und Teilunwirksamkeit Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Bestandteil des Vertrages. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht. Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.

Datenschutz.................................................... Ihre Anschrift wird in unserer EDV-Anlage gespeichert. Bitte teilen Sie uns Anschriftsänderungen mit, damit wir Ihnen aktuelle Informationen und Angebote zusenden können. Ihre persönlichen Daten werden in jedem Fall vertraulich behandelt. Sofern Sie mit der Anschriftenspeicherung nicht einverstanden sind, veranlassen wir die sofortige Löschung. 

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